Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, welche die Götz & Rufer Treuhand AG («G&R») für ihre Kunden anbietet und bilden die Vertragsgrundlage für die Erbringung von Leistungen von G&R gegenüber dem Kunden. Für AbaWeb-Dienstleistungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB AbaWeb») betreffend die Dienstleistung AbaWeb als integrierender Bestandteil.

2. Grundlagen der Geschäftsbeziehungen

Vertragsgegenstand sind die mit dem Kunden vereinbarten und von G&R auszuführenden Tätigkeiten. G&R kann keine Gewährleistung oder Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ereignisse oder Folgen gewähren, auch wenn G&R dem Kunden beratend zur Seite steht. Aus diesem Grunde kann G&R ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine verbindlichen Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen hinsichtlich des Eintritts von bestimmten Ergebnissen abgeben.

Soweit Terminangaben nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind, gelten sie als allgemeine Zielvorgabe.

Gutachten, Stellungnahmen, Präsentationen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich. Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter ausdrücklich festgehalten wird oder sich aus den Umständen ergibt, können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind daher nicht verbindlich.

G&R kann sich zur Leistungserbringung geeigneter Dritter bedienen; diese unterliegen ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht gemäss Ziffer 7.

3. Mitwirkung des Kunden

Alle zur ordnungsgemässen Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen sind vom Kunden unaufgefordert und rechtzeitig G&R zu übermitteln. G&R darf davon ausgehen, dass gelieferte Unterlagen und Informationen richtig und vollständig sind.

4. Digitaler Informationsaustausch

Die Parteien können für die Abwicklung Ihrer Dienstleistungen und für die Kommunikation elektronische Lösungen (E-Mail, Kommunikationsplattform, Cloud-Dienste und Ähnliches) einsetzen.

Bei der elektronischen Übermittlung und Speicherung können Daten abgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung, Entgegennahme und Speicherung sowie zur Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen.

Ohne ausdrückliche andere schriftliche Anweisung stimmt der Kunde zu, dass G&R elektronische Hilfsmittel ohne Verschlüsselung benutzen kann, um mit dem Kunden oder mit Dritten über die Belange des Kunden zu kommunizieren. Der Kunde anerkennt, dass die Kommunikation über elektronische Hilfsmittel mit Risiken verbunden ist. G&R ist für solche Risiken nicht haftbar.

G&R trifft angemessene Vorkehrungen um sicherzustellen, dass sich ihre Datenverarbeitungssysteme und die Kundendaten in der Schweiz oder einem sicheren Drittstaat befinden, und dass die Daten angemessen gegen Verlust und Diebstahl abgesichert sind. G&R ist es freigestellt, entsprechende Dienste bei professionellen Drittanbietern zu beziehen.

G&R kann dem Kunden Dritt-Software zur Verfügung stellen. Die Bedingungen richten sich ausschliesslich nach den Angaben des Softwareanbieters. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Drittanbieter im Rahmen der Wartung Zugang zu ihren Daten erhalten kann.

G&R kann für ihre IT-Dienstleistungen eine Nutzungsgebühr erheben oder Drittgebühren weiterverrechnen.

Bei all diesen Anwendungen steht G&R für eine sorgfältige Erfüllung ihrer Verpflichtungen sowie die Einhaltung der schweizerischen gesetzlichen Vorgaben ein. Sie kann aber keine Verantwortung für den absoluten Schutz der Daten und Datenübermittlung übernehmen.

5. Schutz- und Nutzungsrechte

Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an allen durch G&R erstellten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-How verbleiben bei G&R.

G&R räumt dem Kunden jeweils ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch an den ihr überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen einschliesslich des jeweils dazugehörigen Know-How ein.

Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben sowie einzelner fachlicher Aussagen durch den Kunden an Dritte ist nur mit vorgängiger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von G&R zulässig oder wenn sich das Recht zur Weitergabe aus den Umständen ergibt.

Der Kunde darf die ihm von G&R überlassenen Unterlagen, insbesondere die verbindliche Berichterstattung, nur im unveränderten Zustand verwenden oder weitergeben. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht in einer weiteren Bearbeitung durch den Kunden besteht.

6. Geheimhaltung und Verschwiegenheit

G&R ist verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Kundenbeziehung Kenntnis erhält, Stillschweigen zu bewahren. G&R garantiert, dass alle seine Mitarbeitenden über die Pflicht zur Verschwiegenheit aufgeklärt werden.

G&R ist berechtigt geheime Informationen an staatliche Behörden herauszugeben, sofern sie gemäss geltendem Recht dazu verpflichtet ist und informiert – sobald es rechtlich erlaubt ist – so rasch als möglich über eine Herausgabe von Informationen.

Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Dies hindert G&R nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden.

7. Datenschutz

G&R hält die Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts ein. Detaillierte Informationen zum Datenschutz und wie G&R Personendaten bearbeitet, finden sich in der Datenschutzerklärung, welche unter folgendem Link abgerufen werden kann.

Bei der Bearbeitung von Personendaten ist der Kunde sowie G&R als Auftragsbearbeiter verpflichtet die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Auf Verlangen des Kunden schliessen die Parteien eine separate Auftragsdatenbearbeitungsvereinbarung (ADV) ab.

8. Honorar, Auslagen und Zahlungsbedingungen

Das Honorar wird in der Auftragsbestätigung oder anderweitig festgelegt. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, basiert das Honorar auf den anwendbaren Stundensätzen von G&R und dem effektiven Zeitaufwand. Kostenvoranschläge beruhen auf der Einschätzung der künftig im Rahmen der Aufgabe notwendigerweise anfallenden Arbeiten und setzen die Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden voraus. Ausgangspunkt solcher Schätzungen stellen die vom Kunden angegebenen Daten dar. Demzufolge sind solche Kostenvoranschläge für die definitive Berechnung des Honorars nicht verbindlich. Kostenvoranschläge und anderweitige Angaben von Honoraren oder Auslagen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

Erforderliche oder vom Kunden gewünschte, nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes führen zu einer angemessenen Anpassung des Honorars. G&R kann angemessene Vorschüsse auf Honorare oder Auslagen verlangen sowie Zwischenrechnungen für erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Zudem kann G&R die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Begleichung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.

Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind nach Ablauf der Zahlungsfrist auf der Honorarrechnung zur Zahlung fällig.

9. Haftung

G&R steht für eine sorgfältige Auftragserfüllung unter Beachtung der Vorgaben des Berufsstandes ein. 

Bei Vertragsverletzungen durch G&R haftet diese für den nachgewiesenen unmittelbaren Schaden, soweit dieser absichtlich oder grobfahrlässig verschuldet worden ist. Eine darüberhinausgehende Haftung insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, für Hilfspersonen sowie für Dritte (z.B. Drittanbieter von Softwarelösung oder Speicherplatz) ist im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen.

Ist das Verhalten des Kunden mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist G&R von einer Haftung befreit. Als mitverantwortliches Verhalten gelten insbesondere unvollständige, widersprüchliche oder verspätete Informationen und Unterlagen sowie nicht weitergegebene Informationen oder Unterlagen.

10. Gewährleistung des Treuhänders

Wurde die Herstellung eines Werkes im Sinn von Art. 363 OR (Werkvertrag) vereinbart, so hat der Kunde Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel durch G&R. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt die Haftungsbeschränkung gemäss Ziffer 9.

11. Auflösung des Vertrages und deren Folgen

Die Zusammenarbeit kann beidseits jederzeit schriftlich und mit unmittelbarer Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Datums ordentlich gekündigt werden.

Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen durch den Kunden zu vergüten. Die erbrachten Leistungen sind durch den Kunden auf der Grundlage des effektiven Zeitaufwandes und der jeweils geltenden Honorarsätze zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen.

Erfolgt eine Kündigung zur Unzeit, verpflichtet sich die kündigende Partei, der anderen Partei den Schaden zu ersetzen, welcher ihr durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Unzeit entsteht.

Im Falle einer Kündigung infolge eines vertragswidrigen Verhaltens einer Partei hat diese der kündigenden Partei den ihr infolge der Kündigung entstehenden Schaden zu ersetzen.

12. Aufbewahrung von Unterlagen und Daten

Für die Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich.

G&R stellt dem Kunden elektronische Lösungen (Datenplattform, Cloud-Dienste und Ähnliches), auf welchen digitale Kundendaten gespeichert oder ausgetauscht werden können, zur Verfügung.

Die Daten von G&R werden auf zwei externen Servern in der Schweiz gespeichert. Die Server werden von der Serverbase AG betrieben und G&R zur Verfügung gestellt. Serverbase sichert die Daten täglich. Die Zertifizierungen und Eigenschaften der Serverinfrastruktur sind hier beschrieben.

G&R verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zu allen von der Serverbase AG gewährleisteten Eigenschaften betreffend der Serverinfrastruktur. Eine darüberhinausgehende Haftung betreffend der Serverinfrastruktur ist ausgeschlossen. Es liegt im Ermessen des Kunden, wie und wo er die Daten aufbewahrt und ob er zusätzliche lokale Datensicherungen vornimmt um die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu erfüllen.

G&R ist gehalten, zwecks Dokumentation ihrer erbrachten Leistungen die internen, das Auftragsverhältnis betreffenden Unterlagen noch während 10 Jahren aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Frist ist G&R berechtigt, sämtliche Unterlagen und Daten ohne vorherige Anfrage zu vernichten.

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt G&R dem Kunden dessen Unterlagen und Daten sowie eine Datensicherung der Buchhaltung in zu vereinbarender Form zur Verfügung. Die entsprechenden Leistungen von G&R sind kostenpflichtig. Die Unterlagen können, sofern sie im Eigentum des Kunden sind, durch G&R bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars zurückbehalten werden. Zwecks Dokumentation ihrer erbrachten Leistungen ist G&R berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien von Unterlagen und Daten des Kunden zu behalten.

13. Weitere Bestimmungen

Diese AGB können vom Treuhänder jederzeit angepasst werden. Sofern der Kunde die neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach Mitteilung ablehnt, gelten sie als genehmigt.

Die Auftragsbestätigung sowie diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Für sämtliche sich daraus ergebenden Streitigkeiten vereinbaren die Parteien Schaffhausen als ausschliesslichen Gerichtsstand.

Stein am Rhein, 1. November 2023